Rechtsprechung
ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 116/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
Außerordentliche Kündigung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Ordentliche Kündigung, Erhebliche Pflichtverletzung, Verdachtskündigung, Streitbefangenheit, Kündigungsschutzklage, Ärztliche ...
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Außerordentliche Kündigung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Ordentliche Kündigung, Erhebliche Pflichtverletzung, Verdachtskündigung, Streitbefangenheit, Kündigungsschutzklage, Ärztliche ...
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 116/22
- LAG Nürnberg, 23.02.2023 - 5 Sa 322/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 116/22
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (ggf. fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, NJW 2019, 1161, Rn.15). - BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08
Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 116/22
Da die außerordentliche Kündigung als Tatkündigung unverhältnismäßig ist, kann sie sich auch nicht als Verdachtskündigung als rechtswirksam erweisen, denn der bloße Verdacht einer Pflichtverletzung kann keine weiterreichenden kündigungsrechtlichen Wirkungen haben als der tatsächliche Pflichtenverstoß (vgl. etwa BAG vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698, 701). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 116/22
In dessen Anwendungsbereich ist eine verhaltensbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn - wie vorliegend unter I 3 b der Entscheidungsgründe ausgeführt - eine Abmahnung geeignet und dem Arbeitgeber zumutbar gewesen wäre, um auf die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zu reagieren (vgl. etwa BAG vom 5.12.2019 - 2 AZR 240/19 NZA 2020, 646 Rn. 75). - ArbG Lübeck, 13.04.2022 - 5 Ca 189/22
Kündigung, außerordentlich, Vorlage, Impfunfähigkeitsbescheinigung, Falsche …
Auszug aus ArbG Bamberg, 27.07.2022 - 2 Ca 116/22
Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Täuschung über den Immunitätsnachweis einen wichtigen Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB darstelle und verweist hierzu auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck vom 13.04.2022 (5 Ca 189/22).
- LAG Nürnberg, 23.02.2023 - 5 Sa 322/22
Vorläufige Impfunfähigkeit - Corona-Virus - gekaufte Bescheinigung im Internet - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 27.07.2022, Aktenzeichen: 2 Ca 116/22, abgeändert:.Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 27.07.2022 (2 Ca 116/22) wird abgeändert.